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Arbeitslosengeld 1

Das Alg 1 wird gezahlt, wenn ein Arbeitnemer ohne eigenes verschulden seine Anstellung verliert. Er hat in der Zeit seiner Anstellung monatlich in seine Arbeitslosenversicherung eingezahlt und erhält meist für die Dauer von einem Jahr eine Lohnersatzleistung, in dieser Hinsicht hat sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Hartz IV seit 2005 nichts verändert, wenn ein Arbeitsloser berechtigt nicht mit dem ALG 1 vollends abgedeckt ist, hat er das recht zusätzlich ALG 2 anteilig, als Ergänzung zu beantragen.

Weitere Begriffe mit A:



Aktie Aktienfonds Arbeitslosengeld 2 Arbeitslosengeld 1 AG - Aktiengesellschaft Aufenthaltsbestimmungsrecht Aufenthaltserleaubnis Anstellungsvertrag Angestellter / Angestellte Arbeiter / Arbeiterin Arbeitnehmerüberlassung Personal Leasing Arbeitsagentur Arbeitsvermittler Aufsichtsrat Anlageberatung Arge


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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54