Beleihung
Durch die "Beleihung" werden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der Übertragung unmittelbarer staatlicher Rechte. So wird beispielsweise der Flugkapitän in seinem Flugzeug mit der Verantwortung der Sicherheit für seine Fluggäste beliehen und ist bei Gefährdung dieser, dafür rechtlich haftbar gemacht werden kann. Unter "natürlich Beliehenen" versteht man die Personen, welche über den Einsatz rechtlicher Maßnahmen selbst bestimmen und diese aussergerichtlich verfügen dürfen, beispielsweise der TÜV-Prüfer, der ohne gesetzlichen Beschluß festlegen kann ob ein Fahrzeug aufgrund seines Zustandes stillgelegt wird und dieses veranlassen kann.
Weitere Begriffe mit B:
Beleihung BUZ Versicherung / Berufsunfähigkeitversicherung Betriebliche Altersvorsorge BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertung Bilanz Beteiligung Buchhaltung Berufsgenossenschaft Berufsausbildung Berufskrankheit Berufsunfähigkeit Bürgschaft
