Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorgen wird zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird nach § 1 des Betriebsrentengesetzes definiert, hierbei geht es im wesentlichen auf den Aufbau von Kapital zu Zwecken der Altersvorsorge, der Arbeitnehmer zahlt auf diesem Wege direkt einen Teil seines Gehaltes ( Entgeldumwandlung ) direkt ein, das heißt er erhält diesen Satz garnicht erst mit der Auszahlung seines Gehaltes, dafür versichert der Arbeitgeber ihm vertraglich, eine verbindliche Altersversorge, welche aber auch im Fall von Invalidität oder Tod greift. Es gibt verschiedene wege dieses durchzusetzen, hierzu zählen die Durchführungswege Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung sie werden auch als mittelbare Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt.
Weitere Begriffe mit B:
Beleihung BUZ Versicherung / Berufsunfähigkeitversicherung Betriebliche Altersvorsorge BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertung Bilanz Beteiligung Buchhaltung Berufsgenossenschaft Berufsausbildung Berufskrankheit Berufsunfähigkeit Bürgschaft
