Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zu Ermittlerung des zu zahlenden Kindesunterhaltes, sie ist im Jahr 1977 am Düssldorfer Amtsgericht verabschiedet worden und erhielt daher seinen Namen. Die Düsseldorfer Tabelle wird alle zwei Jahre aktualisiert und auf den aktuellen Stand angepaßt. Seit dem Zuwachs der neuen Bundesländer gibt es zusätzlich die Berliner Tabelle, sie wurde angefertigt um auch den Gegebenheiten der neuen Bundesländer gerecht zu werden.
Weitere Begriffe mit D:
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