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Erziehungsberechtigung

Rechtlich nennt sich die Erziehungsberechtigung Sorgerecht, sorgeberechtigt für gemeinsame Kinder sind im Regelfalle beide Erziehungsberechtigte, also Mutter und Vater. Bringt eine Frau ein Kind zur Welt und ist zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet, so ist sie zuerst einmal allein sorgebrechtigt, nur mit ihrer Einstimmung bekommt auch der Erzeuger des Kindes das geteilte Sorgerecht. Denoch steht es Männern, denen dieses Recht von Seiten der Kindesmutter nicht statt gegeben wurde, frei das geteilte Sorgerecht vor gericht einzuklagen, hier entscheidet ein Richter am Familiengericht.

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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54