EV - Eidesstatliche Versicherung
Die Versicherung nach Eides Statt oder Eidesstattliche Versicherung, umgangssprachlich auch Offenbarungseid genannt, ist ein Anerkenntnis eines Schuldners nicht mehr liquide zu sein, dieses legt er, oft mit sämtlichen Nachweisen hierzu, nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der gerichtlichen Verfügung ab. Zuständig hierfür ist der Gerichtsvollzieher.
Weitere Begriffe mit E:
EV - Eidesstatliche Versicherung Erziehungsberechtigung Eigentumswohung Einfamilienhaus Einkommenssteuer Erwerbsunfähigkeit e. V. - eingetragender Verein Einkommenssteuererklärung
