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Finanzmakler

Ein Finanzmakler ist ein Handelsmakler, welcher nach § 93, Handelsgesetzbuch Verträge über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren ( Finanztiteln ) vermittelt, der begriff Finanzmakler, leitet sich von der Tätigkeit ab und ist somit rein fachlicher Natur, er ist keine rechtlicher Titel. Ein Finanzmakler ist kein Handelsmakler und mit diesem, durch die Unterschiedlichkeit der Fachrichtungen auch nicht zu verwechseln.

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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54