Gerichtzvollzieher
Ein Gerichtsvollzieher ist ein justizlicher Beauftragter, welcher nach gerichtlichem Beschluß, die Aufgabe hat, Urteile zu vollstrecken, Zwangsmaßnahmen einzuleiten und Urkunden zuzustellen. Letztlich hat der Gerichtsvollzieher das komplimentäre Recht finazielles Vermögen und wertvolle Besitztümer in Beschlag zu nehmen um sie dann durch Versteigerungen liqide zu machen und so die Ansprüche der Gläubiger gegenüber dem Schuldner zu voll oder zumindest teilweise zu befriedigen.
Weitere Begriffe mit G:
Geldanlage Girokonto Gebäudeversicherung Gutachten GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gbr - Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH & Co. KG Gerichtzvollzieher Grundbucheintrag Gerichtsurteil Gewerkschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft Geringfühgig beschäftigt Geschäftsführer / Geschäftsführerin Geldwäsche Geldanlage Gewerbeimmobilie Gewerbesteuer Grundsteuer
