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Gütergemeinschaft

Das Vermögen zweier Eheleute oder Lebenspartner ( mit selbem Wohnsitz ), nennt man eine Gütergemeindschaft. Wie der Begriff schon zu verstehen gibt, setzt sich die Gemeindschaft aus mindestens zwei Partnern zusammen, meist wird hier vor der Eheschliessung oder dem zusammenlegen des Wohnsitzes im Falle einer ausserehelichen Lebensgemeindschaft, vertraglich geregelt, wem welche Güter im Falle einer Trennung zustehen.

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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54