Gütertrennung
Die Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Gegenstand. Bei einer Trennung von Eheleuten oder Lebenspartnern, wird der Gesamtbesitz der beiden Partner rechtlich aufgeteilt, so daß beide zu gleichen Teilen aus dem aufgebauten Vermögen schöpfen können, meist geschieht dieses aussergerichtlich, nur wenn die beiden Partner keine Einigung über das zu teilende Gut erreichen, tritt ein Familiengericht ein und der Besitz wird gerichtlich geteilt, meist vermitteln hier Rechtsanwälte beider Parteien, um dieses zu umgehen empfiehlt es sich vor dem Eheschluß einen Ehevertrag zu schließen, welcher im Falle einer Trennung festlegt, wem welche Güter zustehen.
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