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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form, der Individualversicherungen und sicherlich eine der am häufigsten in Anspruch genommenen ihrer Art. Ihre Ausgestaltung ist in Deutschland nach §§ 149 - 158k, Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) erläutert, in Österreich ist sie nahezu gleich. Die Versicherungsgesellschaft stellt den Versicherungsnehemer gegen Ansrüche Dritter frei, hierbei geht es hauptsächlich darum, daß die Versicherungsgesellschaft nur dann eine Entschädigung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist. Sofern unbegründete Ansprüche eines Dritten geltend gemacht werden, tritt die Versicherung ein um den Versicherten bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen und ergänzt hiermit die Rechtschutzversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist freiwillig. Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen, sind die KFZ - Haftpflicht, bei Anmeldung eines PKWs und die Jagdhaftpflicht, bei Erwerb eines Jagdscheins. Die Versicherungen verwenden in den meisten Fällen nicht die normalen AGBs ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) sondern greifen auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zurück, welche als Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt werden und sich spezifischer auf das Versicherungswesen beziehen als gewöhnliche AGBs.

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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54