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Inkasso

Der Begriff " Inkasso" kommt aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell aus dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint, hierbei handelt es sich um die Abtretung des Forderungseinzuges an ein Institut oder eine juristische Person. Die Kosten, welche einem Unternehmen durch die Inanspruchnahme eines Inkassobeauftragten entstehen, hat der Schuldner zu tragen, hierzu kommt die ursprüngliche Grundschuld.

Weitere Begriffe mit I:



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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54