Insolvenzverwalter
Ein Insolvenzverwalter, auch Konkursverwalter genannt, wird vom Insolvenzgericht beauftragt um eine entstande Insolvenz zu prüfen und sich um die dadurch entstehenden Prozesse zu bemühen, so daß die Gläubiger an die nicht beglichenen Verbindlichkeiten des Schuldners gelangt, dem Schuldner selbst, ist es untersagt weiterhin Geschäfte zu führen, solange der Insolvenzverwalter tätig ist. Der Insolvenzverwalter kümmert sich um alle finanziellen Belange bis hin zur Zwangsversteigerung sämtlicher Güter. Je besser der Schuldner mit dem Insolvenzverwalter zusammen arbeitet, umso effektiver und schneller kann die Insolvenz geregelt werden, unterschlägt er aber Besitztümer kann Ihn aber eine empfindliche Strafe dafür erwarten, auch das Hinauszögern einer Insolvenz kann als Insolvenzverschleppung geahndet werden. Ein Insolvenzvewalter ist immer ein Gerichtsbeauftragter und somit zur Verschwiegenheit verpflichtet, darüber hinaus ist er auch in seinem eigenen Sinne neutral gegenüber allen Beteiligten, sollten die Gläubiger aber dennoch die Vermutung haben benachteiligt zu werden, so haben sie die Möglichkeit beim Insolvenzgericht einen Wechsel zu beantragen und somit übernimmt eine anderer Insolvenzverwalter die Angelegenheit. Wer Insolvenzverwalterwerden kann ist nicht wirklich festgelegt, denn in dieser Richtung gibt es keine Ausbildung und auch kein Studium, der Insolvenzverwalter wird vom Gericht gestellt, meistens sind es Rechtsanwälte, oft auch mit erweiterten Studium zum Insolvenzrecht. Insolvenzverwalter können aber auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Betriebswirte werden, die Beurteilung der Zuständigkeit obliegt jeweils dem zuständigen Amtsgericht.
Weitere Begriffe mit I:
Inkasso Immobilie Immobilienmakler Inhaltsversicherung Insolvenz Privatinsolvenz Unternehmensinsolvenz Insolvenzverwalter Investmentfonds Immobilienfonds Insolvenzgeld Inventar
