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Inventar

Der Begriff Inventar leitet sich aus dem lateinischen von dem Wort inventarium ab. Das Inventar ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Das Inventar ist gem. § 240 Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen. Aus dem Inventar werden die Werte der Bilanz abgeleitet. Es ist somit die Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Hierzu wird eine innerbertiebliche Inventur erstellt, dabei werden alle Besitztümer des Betriebes gezählt und mit den Aussenständen gegengerechnet, so ergibt sich die Jahresbilanz.

Weitere Begriffe mit I:



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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54