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Krankenkasse

Die Krankenkassen sind Bestandteil unseres Sozialen Sicherungsnetzes hier in Deutschland, wer als Mitgleid in einer Krankenversicherung abgesichert ist bekommt Leistungen seiner Krankenversicherungen erstattet, dieses umfasst sämtliche medizinische Behandlungen, Präventionsmaßnahmen und Folgemaßnahmen nach einer Erkrankung zur vollständigen oder teilweisen Wiederherstellung des ursprünglichen Gesundheitszustandes. Die Krankenkassen an sich sind rechtlich gesehen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Beiträge die vom Versicherten zu leisten sind werden geteilt in Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil.

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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54