Notar
Das Wort Notar wird aus dem lateinischen von dem Wort "Notarius" abgeleitet und bedeutet zu deutsch Geschwindschreiber, in der Bundesrepublik fungieren derzeit etwa 9000 Notare, teils als Nur-Notar oder mit weiterer Zulassung als Rechtsanwalt. Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der versorgenden Rechtspflege in den Bundesländern bestellt zu ersehen in § 1 Bundesnotarsordnung. Der Erstbewerber für das Notarsamt darf nicht älter als sechzig Jahre sein, darüberhinaus ist zu erwähnen, dass kein Notar sein Amt länger ausüben darf als bis zu Vollendung seines 70. Lebensjahres. In Bayer gelten Nur-Notare als juristische Elite. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung ( BnotO ) geregelt, Notare müßen unparteiisch und neutral sein, darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenehit verpflichtet. Nur ein deutscher Staatsangehöriger darf zu einem Notar bestellt werden und auch nur dann, wenn er bereits die Befähigung zum Richteramt nach deutschem Richtergesetz erlangt hat, er ist dann also ein Volljurist mit erfolgreich abgelegtem zweiten Staatsexamen. Ausnahmen hierzu gibt es in Baden - Würtemberg und übergangsweise in den 5 neuen Bundesländern.
Weitere Begriffe mit N:
Notar Namensaktie
