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OHG - Offene Handelsgesellschaft

Eine offene Handelsgesellschaft, kurz OHG ist eine Zusammenschluß mehrerer juristischer oder natürlicher Personen, mit dem Ziel gemeinsam unter einer Firma Handelsgewerbe zu betreiben, für die Gründung einer OHG muß geringes Eigenkapital eingebracht werden, egal ob dieses nun Geld- Sach oder Gertleistungen sind, bei einem Haftungsfall werden alle Gesellschafter mit Gesellschafts- und Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen. Grundsätzlich muß eien OHG über einen oder mehrere Geschäftsführer verfügen.

Weitere Begriffe mit O:



OHG - Offene Handelsgesellschaft Offenbarungseid Optionsschein


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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54