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Pfändung

Unter einer Pfändung versteht man die Inbeschlagnahme materieller Werte um diese beispielweise durch Versteigerungen oder anderweitiger Veräußerungen zu liquiden Werten um zu wandeln. Dieses geschieht wenn jemand seine Aussenstände nicht begleichen kann ( man spricht hier von einer Insolvenz ) zur Befriedigung der Gläubiger. Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und unterliegt der Zivilprozessordnung, hierbei erwägt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, der dem Schuldner ausgestellt wird. Im öffentlichen Recht, also im gewerblichen Bereich wird dieser Titel durch eine Vollstreckungsanordnung ersetzt, bedeutet aber rein rechtlich das selbe.

Weitere Begriffe mit P:



Pfändung Pachtvertrag Privatinsolvenz Pacht


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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54