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S.A.

Spanische GmbH, bei der sich ausser der Vorteile einer gewöhnlichen GmbH weitere Vorteile ergeben, die da unter anderm wären,ein Stammkapital von 60.101 EURO, die Möglichkeit, einen Zweitsitz der Firma, ähnlich wie eine AG in Deutschland zu bilden, kein Aufsichtsrat, Kontrolle nur über die Hauptversammlung, die jahresbilanz muß allerdiengs bis spätestens Juli, des darauffolgenden Jahres, bei der spanischen Handelskammer eingereicht werden, das heißt, dass man ebend auch nur im Falle einer möglichen deutschen Standpunkterrichtung, mit dem deutschen Finanzamt zu tun haben muß.

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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54