Taschenpfändung
Eine Taschenpfändung kann vollzogen werden, wenn ein Schuldner nicht bereit ist seine Schulden zu tilgen und gerichtlich eine Pfändung beschlossen wurde. Hierbei wird der Schuldner direkt zu einer Ausleerung seiner Taschen genötigt, die Taschenpfändung ist eine weitere Maßnahme zur Pfändung von eventuell unterschlagenen Gütern im Sinne einer Zwangsvollstreckung.
Weitere Begriffe mit T:
Tagesgeldkonto Tarifvertrag Taschenpfändung
