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Versicherungsfachmann

Die Aus- bzw. Weiterbildung vom Versicherungskaufmann zum Versicherungsfachmann kann bei der IHK absolviert werden und erweitert die Kompetenzen und das Wissen eines jeden Versicherungskaufmannes. Die Vollständige Weiterbildung umfasst 240 Unterrichtseinheiten, in denen die Teilnehmer u. a. über Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, diverse andere Versicherungen und nicht zuletzt aber auch über den Umgang mit dem Kunden oder sämtlich rechtliche Grundlagen geschult werden. Selbstverständlich endet diese Ausbildung mit der Prüfung, des neu errungenen Wissens, vor einem Prüfungsgremium der IHK, erst mit bestehen dieser Prüfung darf sich der teilnehmer der weiterbildung dann letztenendes Versicherungsfachmann nennen. Die Kosten für diese komplexe Zusatzausbildung muß der Teilnehmer selbst tagen, oft übernehemen aber auch die Versicherungsgesellschaften die Kosten für die Schulung um ihren Mitarbeitern fachliche Kompetemzen zu erweitern.

Weitere Begriffe mit V:



Verpfändung Versicherungsmakler Versicherung Versicherungskaufmann Versicherungsfachmann Vollstreckungsbescheid Visum Versicherungsagentur Vorstand Vorstandsvorsitzender Vorsteuer Vollzugszinsen


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Letzte Änderung am: Sun Nov 04 2007 - 16:09:54