Versicherungsmakler
Versicherungsmakler sind Handelsmakler, welche Versicherungsverträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern vermitteln und in den häufigsten Fällen mit der Zahlung von Provisionen dafür von den Versicherungsgesellschaften für die Vermittlung entlohnt werden. Sie agieren nach § 7, Abs 2 Ziffer 7 Handeslgesetzbuch und nach § 93 Handelsgesetzbuch als Handelsmakler und stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite. Zu den Versicherungsmaklern gehören auch Kreditversicherungsmakler und Factoringmakler. Jeder Versicherungsmakler muß sich ausgiebig, durch eine Berufshaftpflichtversicherung absichern, um eventuell falsch erstellte Versichungsverträge durch sich oder ihre Mitarbeiter, welche den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers nicht vollständig abdecken, ausgleichen zu können. Hierzu sind sie rechtlich, in ihrer Tätigkeit als Handlesmakler verpflichtet.
Weitere Begriffe mit V:
Verpfändung Versicherungsmakler Versicherung Versicherungskaufmann Versicherungsfachmann Vollstreckungsbescheid Visum Versicherungsagentur Vorstand Vorstandsvorsitzender Vorsteuer Vollzugszinsen
