Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, sie legt schriftlich dar, daß ein Schuldner auch nach Ablauf des Mahnverfahrens seine Schulden nicht beglichen hat und daß nun mittels eines Gerichtsvollziehers, die Vollstreckung der Begleichung seiner Schuld mit allen Konsequenzen erfolgen wird.
Weitere Begriffe mit V:
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