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Vorstellung der Kanzlei von Rechtsanwalt und Mediator Ralf H. Schroeper aus Grimma in Sachsen
Ralf H. Schröper, der 1969 im Muldentalkreis geboren wurde, studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften und leistete im Anschluss bis 1999 das Rechtsreferendariat am Landgericht Leipzig ab, unter anderem mit den Stationen Staatsanwaltschaft Leipzig/Grimma, Amtsgericht Grimma und Stadtverwaltung Eilenburg. Nachdem er 2000 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, gründete Herr Schröper seine Kanzlei in Grimma, welche er als selbständiger Einzelanwalt führt. Er ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt. Der Jurist, der als Dozent, Ausbilder und Prüfer an diversen Bildungszentren, Akademien und Instituten unter anderem im Bereich Arbeitsrecht, Sozialrecht und Baurecht tätig ist, absolvierte darüber hinaus eine Ausbildung zum Anwaltsmediator (DAA). Herr Schröper ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Leipziger Anwaltverein, in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV, sowie der Centrale für Mediation, der Arbeitsgemeinschaft für Mediation im DAV und der Arbeitsgemeinschaft Mediation Sachsen e.V. Rechtsanwalt Ralf H. Schröper bearbeitet Mandate aus dem Sozialrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Baurecht und Verkehrsrecht. Im Sozialrecht werden im Regelfall Ansprüche des Bürgers gegen die Gemeinschaft oder der Gemeinschaft gegen den Bürger bearbeitet. So berät der Jurist seine Mandanten auf allen Gebieten und vertritt ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Bei allen Fragen zu Klagen über die Rentenhöhe, Erlangung einer Rente wegen Erwerbsminderung, Anerkennung von Rentenzeiten oder Berufskrankheiten sowie Verpflichtungen der Krankenkasse zur Genehmigung (= Bezahlung) bestimmter Operationen oder Medikamente finden Sie in Herrn Schröper einen kompetenten Ansprechpartner. Unter anderem steht er Ihnen bei Problemen mit Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit oder der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) zur Seite. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Arbeitsrecht, in welchem er Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorwiegend in individualrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt. So fällt unter die individualrechtlichen Belange unter anderem der Kündigungsschutz, welcher unterteilt ist in den allgemeinen Kündigungsschutz und den besonderen Kündigungsschutz (Schutz von bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende). Ferner regelt das Arbeitsrecht Arbeitsvertrag, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Versetzung, Befristung und Eingruppierung. Herr Schröper prüft darüber hinaus die Gültigkeit von Abmahnungen, arbeitsvertraglichen Regelungen, Zeugnissen, Auflagen und Änderungen des Arbeitsvertrages. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Ralf H. Schröper wird Ihnen somit im Strafrecht nicht nur bei Verfahren vor den Strafgerichten beistehen, sondern auch bei allen Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldangelegenheiten, Ermittlungsverfahren und Angelegenheiten der Strafvollstreckung. In einem solchen Fall wird er dafür sorgen, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt und Sie im Falle einer Anklage sachgerecht verteidigt werden. Ebenso besitzt Rechtsanwalt Schröper Erfahrungen als Nebenklägervertreter, wo speziell die Rechte des Opfers einer Straftat geschützt werden müssen, oder als Zeugenbeistand, wo – wie es der Name bereits sagt – dem Zeugen mit juristischer Hilfe in einem verfahren beigestanden werden kann. Einen weiteren Arbeitsbereich bildet für den Juristen das Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren darstellt. Zudem ist Herr Schröper in die Liste der Pflichtverteidiger am Landgericht Leipzig und dem Amtsgericht Leipzig eingetragen und bearbeitet als solcher Strafverfahren von Klienten, die sich keinen eigenen Strafverteidiger leisten können und bei denen im übrigen die Pflichtverteidigervoraussetzungen erfüllt sind. Das Baurecht ist zu unterscheiden in das private Baurecht und in das öffentliche Baurecht. Im öffentlichen Baurecht werden unter anderem Fragen in Zusammenhang mit der Baugenehmigung oder mit Verfügungen des zuständigen Bauamtes behandelt. Hierunter fallen zum Beispiel Bauauflagen, Baustopp oder Baubeschränkungen. Ferner befasst sich Herr Schröper im privaten Baurecht mit der Prüfung und Gestaltung von Bauwerksvertrag und Bauträgervertrag sowie mit der sich daraus ergebenden umfassenden rechtlichen Begleitung des Bauvorhabens bis hin zur rechtlichen Durchsetzung von Gewährleistungsanspruch, Zahlungsanspruch, Mängelrüge oder der Abwehr von ungerechtfertigt erhobenen Nachträgen und Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen. Er steht seinen Mandanten bei allen Fragen über Beweissicherungsverfahren in Zusammenarbeit mit Gutachtern zur Seite. Darüber hinaus berührt das Baurecht sehr stark artverwandte Rechtsgebiete wie das Architektenrecht und das öffentliche Recht in Form des Abgabenrechtes oder bei der Erhebung von Beiträgen für Straßenausbau, Anschluss und Benutzung. Im Architektenrecht bearbeitet der Jurist zudem die Durchsetzung von offenen Honorarforderungen, da die Vergütung der Architekten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfolgt. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Schröper über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es insbesondere um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Sachverständigenkosten und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Auch im Falle eines Verkehrsunfalls mit Beteiligung eines ausländischen Fahrzeughalters können Sie sich an Rechtsanwalt Schröper wenden, da er über Erfahrung in der Schadensabwicklung mit ausländischen Versicherungen verfügt. Des Weiteren fallen das Versicherungsvertragsrecht, Kfz-Leasing, Autokauf, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten unter das Verkehrszivilrecht. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung — hierzu zählen Geschwindigkeitsüberschreitung und Nichtbeachten von Verkehrzeichen — werden wiederum im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Die Kanzlei von Rechtsanwalt und Mediator Ralf H. Schröper arbeitet unter dem Motto: „Ihr Recht ist unser Ziel“. Voraussetzung dieser Zielerfüllung ist neben fachlicher auch menschliche und wirtschaftliche Kompetenz der Kanzlei und seiner Mitarbeiter, um im Interesse der Mandantschaft sachgerechte Lösungen zu erarbeiten und diese durchzusetzen. Sollte die Kanzlei von Rechtsanwalt Schröper in bestimmten Rechtsfragen nicht weiterhelfen können, haben sich in den zurückliegenden Jahren diverse auch fachübergreifende Kontakte zu anderen Anwaltskanzleien, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern, Detekteien und Maklern entwickelt. Auch unter diesem Aspekt wird die Kanzlei Schröper der Maßgabe als zentraler Ansprechpartner zu fungieren, gerecht.
http://www.kanzlei-schroeper.deTitel:
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Beschreibung:Kanzlei Schröper - Rechtsanwalt und Mediator in Grimma - Baurecht - Sozialrecht - Arbeitsrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht
Aufgenommen: Sonntag März 04 2007
Geändert: Montag März 05 2007
Geprüft: 0000-00-00 00:00:00
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